
Grenzvermessung mit Schwerpunkt Hochsauerlandkreis und Kreis Soest
Die Grundstücksteilung, Sonderung, Grenzwiederherstellung und die amtliche Grenzanzeige sind hoheitliche Grenzvermessungen.
Amtliche / nicht amtliche Grenzanzeige
Mit der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
- Die Grenzpunkte werden örtlich markiert, aber es wird keine Grenzniederschrift aufgenommen.
- Fehlende Grenzzeichen können nur im Rahmen einer Grenzwiederherstellung neu gesetzt werden.
Bei einer nicht amtlichen Grenzanzeige werden die Grenzpunkte ohne verbindliche Aussage und ohne Dokumentation örtlich markiert. zurück weiter
Vermessungsbüro Albrecht Riedel Meschede, Katastervermessung, Brückenbau, Brückensanierung, Straßenbau, Industrievermessung